Navigation überspringen


Standortnavigation

Sie sind hier: nk-se.info > Nachrichten-Archiv > Archiv 2021

Service-Navigation

Druckversion . Inhalt . Start . 

Nachrichten - Archiv 2021

13.06.2021 - Feuerwehr:

Motorräder bei Garagenbrand in Oberwennerscheid zerstört

Einem Garagenbrand im Ortsteil Oberwennerscheid galt der Sirenenalarm am Samstagabend (12.06.). Als das Feuer gegen 19.10 Uhr gemeldet wurde, waren Kräfte des Löschzugs Neunkirchen gerade mit der Absicherung und Bekämpfung einer Ölspur auf der B 507 und der B 478 im Bröltal beschäftigt, die eine Dreiviertelstunde zuvor bekanntgeworden war. Während der Löschzug Seelscheid zuerst am Brandort eintraf, rückten die Neunkirchener Kräfte nach.

Als die Feuerwehrleute ihren Löschangriff starteten, drangen bereits dunkle Rauchwolken aus der im Erdgeschoß eines Wohnhauses untergebrachten Garage. Aus dem Inneren züngelten Flammen durch die Ritzen des Sektionaltors. Die Einsatzkräfte erhielten die Information, daß drei Motorräder in der Garage untergestellt seien. (cs)


11.06.2021 - Verkehr, Baumaßnahmen:

Zeithstraße in Siegburg am Wochenende voll gesperrt

Autobahn-Unterführung zwischen Siegburg und Stallberg - (Foto : rhein-sieg.info)

Eine Information der Autobahn GmbH Rheinland :  Von Samstagmorgen (12.06.) um 7 Uhr bis Montagmorgen (14.06.) um 5 Uhr ist die Zeithstraße in Siegburg im Bereich der BAB 3-Unterführung vollgesperrt. Die Umleitung für den Kraftfahrzeug-Verkehr erfolgt über die B 56. Für Fußgänger und Radfahrer sind Umleitungen über die Seehofstraße und die 'Viehtrift' eingerichtet. Die Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft richtet im betroffenen Streckenabschnitt einen Pendelbusverkehr ein.

Im Rahmen der Gesamtinstandsetzung der Autobahn 3 erneuert die 'Autobahn GmbH Rheinland' das Brückenbauwerk Zeithstraße. An diesem Wochenende wird dort unter anderem die Lärmschutzwand wieder aufgebaut.


11.06.2021 - Kreisverwaltung, Verkehr, Finanzen:

Kreis-Verkehrsausschuß beschloss Erhöhung der Taxi-Tarife

(Foto : rhein-sieg.info)

Eine Information der Kreisverwaltung :  Der Ausschuss für Planung und Verkehr beschloss in seiner jüngsten Sitzung am 10. Juni - vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung durch den Kreistag am 24. Juni - eine Anpassung der Beförderungs-Entgelte für Taxifahrten.

Diese 18. Änderung der Tarifordnung sieht eine Erhöhung der Grundgebühr um 30 Cent vor, also von 3,70 Euro auf 4 Euro. Auch der Tag- und Nachttarif soll um 30 Cent pro gefahrenen Kilometer steigen, also von 2,10 Euro beziehungsweise 2,30 Euro auf 2,40 Euro beziehungsweise 2,60 Euro.

Hinzu kommt vorübergehend ein einmalig zu entrichtender Corona-bedingter Zuschlag von 1,50 Euro. Fahrer- und Kundenschutz, Innenraum-Desinfektion, Schutzmasken für Fahrgäste verursachen Mehraufwendungen. Sobald die Schutz- und Hygiene-Maßnahmen nach der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW nicht mehr notwendig sind, erübrigt sich der Corona-Zuschlag, spätestens mit Ablauf des 30. Juni 2022 soll er wieder entfallen.

Hintergrund dieser 18. Änderung der Tarifordnung ist, dass die 'Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein, Taxi-Mietwagen e.V.' diese wegen Kostensteigerungen im Taxigewerbe, insbesondere wegen der mindestlohn-bedingten Mehrkosten sowie pandemie-bedingter Zusatzkosten geltendgemacht hatte. Letztmalig hatte sich die Tarifordnung zum 15. August 2019 geändert. Die jetzt vorgeschlagene Anpassung ist das Ergebnis eines Kompromisses zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und der Fachvereinigung.


10.06.2021 - Gesundheit, Kreisverwaltung:

7-Tages-Inzidenz im Kreis auf 18 gesunken, wenig Akutfälle

Nach einer zehntägigen Phase stagnierender, zeitweise sogar leicht ansteigender Inzidenzwerte, geht es seit drei Tagen auch im Rhein-Sieg-Kreis wieder abwärts. Mit einem aktuellen Wert von 18,0 liegt das Kreisgebiet nun fast gleichauf mit den Nachbarn Rhein-Berg (16,6), Oberberg (19,5) und Köln (20,2) sowie fünf weiteren angrenzenden Landkreisen im Westen und Süden. Nur Bonn weist mit 44,3 noch einen deutlich höheren Wert auf.

Die absoluten Zahlen für den Rhein-Sieg-Kreis :  Seit Pandemie-Beginn im Winter 2020 wurden 23.241 nach PCR-Test bestätigte Infektionen mit dem "SARS-CoV-2"-Virus aller Varianten registriert (3,87 % der Bevölkerung). 22.392 Personen gelten mittlerweile als genesen, die Zahl der Todesfälle an oder in Verbindung mit einer "COVID-19"-Erkrankung ist auf 537 angewachsen. Daraus ergibt sich, daß die Anzahl der aktuellen Infektionen stark auf 312 Fälle abgesunken ist. Laut Gesundheitsamt des Kreises befinden sich noch 1.124 (Kontakt-)Personen in häuslicher Absonderung, quasi Quarantäne.

Neunkirchen-Seelscheid ist aktuell bei einer nur noch einstelligen Zahl von Akutfällen angelangt, es waren Stand gestern neun. Infiziert (soweit nach Test bestätigt) haben sich bislang 650 Menschen (3,3 % der Bevölkerung), dies ist nur ein Fall mehr als vor einer Woche. An oder mit dem Virus verstorben sind 18 Patienten, diese Zahl hat sich seit vier Wochen nicht mehr erhöht.

Interessant ist aber auch ein Blick über die Region hinaus : So hat inzwischen der erste Landkreis die 7-Tages-Inzidenz von null erreicht, das heißt, daß keine einzige Neuinfektion in den letzten sieben Tagen mehr nachgewiesen wurde. Es handelt sich um den bayerischen Kreis Tirschenreuth unmittelbar an der Grenze zu Tschechien. Dabei hatte Tirschenreuth mit einem Wert von knapp 400 Mitte Februar noch die zu diesem Zeitpunkt höchste 7-Tages-Inzidenz in ganz Deutschland. Die Landkreise in Grenzlage zu Tschechien hatten später ein Sonderkontingent an Impfstoffen erhalten.

Ein weiterer Blick in den Norden der Republik :  Auch die erste Mittelstadt, Schwerin in Mecklenburg-Vorpommern mit seinen rund 95.000 Einwohnern, verzeichnete zuletzt sieben Tage ohne eine einzige nachgewiesene Neuinfektion : Inzidenz-Wert ebenfalls null, Ziel derzeit erreicht. (cs)


10.06.2021 - Verkehr, Baumaßnahmen:

Vollsperrung der A 3 zwischen Kreuz Siegburg und Lohmar

Eine Information der 'Autobahn GmbH Rheinland' :  Von Freitagabend (11.06.) um 19 Uhr bis voraussichtlich Montagmorgen (14.06.) um 5 Uhr ist die A 3 in Fahrtrichtung Oberhausen zwischen dem Autobahnkreuz Bonn / Siegburg und der Anschlussstelle Lohmar vollgesperrt. Eine Umleitung über die A 560 und A 59 ist mit rotem Punkt ausgeschildert.

Aufgrund des zu erwartenden starken Verkehrsaufkommens und wahrscheinlichen Rückstaulagen auf der A 3 werden Verkehrsteilnehmer an diesem Wochenenden gebeten, den Bereich nach Möglichkeit weiträumig zu umfahren und alternative Routen zu wählen. Insbesondere der Fernverkehr sollte möglichst bereits ab Wiesbaden oder Frankfurt auf die linksrheinischen Nord-Süd-Tangenten (A 1 / A 61) ausweichen.

Die Fahrbahn der A 3 ist zwischen dem Autobahnkreuz Bonn / Siegburg und der Anschlussstelle Lohmar (Fahrtrichtung Oberhausen) in weiten Streckenabschnitten massiv beschädigt. Nach der Notmaßnahme im März 2021 muss die A 3 in diesem Bereich nun an einem weiteren Wochenende für Reparaturarbeiten voll gesperrt werden.


09.06.2021 - Kreisverwaltung, Landesregierung, Gesundheit, Recht:

Innengastro ohne Test, Lockerungen für Kultur und Sport

Eine Information der Kreisverwaltung :  Ab Freitag, 11. Juni, gilt für das Land NRW die niedrigste Inzidenzstufe, die sogenannte Inzidenzstufe 1. Das hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW heute in der offiziellen Übersicht der Inzidenzstufen festgestellt.

Die Corona-Schutzverordnung macht verschiedene Öffnungsschritte nicht nur von der Inzidenz des jeweiligen Kreises oder der jeweiligen kreisfreien Stadt abhängig, sondern knüpft sie auch an die für das Land geltende Inzidenzstufe. Daher greifen auch im Rhein-Sieg-Kreis mit dem Inkrafttreten der Inzidenzstufe 1 für NRW ab Freitag weitere Öffnungen. Für den Rhein-Sieg-Kreis selbst gelten bereits seit 4. Juni die "Unter 35-Regelungen".

Übrigens :  Für die Einordnung des Landes in die verschiedenen Inzidenzstufen gelten die gleichen Regeln wie für die Einordnung der Kreise und kreisfreien Städte - die Zuordnung zu einer niedrigeren Inzidenzstufe erfolgt erst, wenn die 7-Tages-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Grenzwert liegt, die Lockerungen greifen dann ab dem übernächsten Tag. Die Zuordnung zu einer höheren Inzidenzstufe wiederum erfolgt, wenn die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen über dem Schwellenwert liegt.

Welche Lockerungen greifen ab Freitag durch die Landes-Inzidenzstufe 1 im Rhein-Sieg-Kreis ?

Gastronomie

Mit der Inzidenzstufe 1 für das Land NRW ist die Nutzung der Innengastronomie ohne den Nachweis eines negativen Tests möglich. Die Platzpflicht und die Vorgaben zu Mindestabständen gelten weiterhin, auch die einfache Rückverfolgbarkeit muss nach wie vor sichergestellt sein.

Außerdem können andere Vorgaben der Corona-Schutzverordnung - wie zum Beispiel die allgemeinen Kontaktbeschränkungen für Treffen im öffentlichen Raum - weiterhin einen Test erfordern. Auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kundenkontakt besteht unverändert eine Testpflicht.

Außerschulische Bildung

Präsenzunterricht und Prüfungen sind auch innen ohne Test erlaubt.

Kultur

Für Kultureinrichtungen (Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlösser, Burgen, Gedenkstätten, Bibliotheken und ähnliche Einrichtungen) entfällt die Personenbegrenzung.

Veranstaltungen außen und innen sind mit bis zu 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauern wahlweise ohne Mindestabstand oder ohne negativen Test möglich. Auch mit mehr als 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauern sind außen und innen Veranstaltungen zulässig - Voraussetzung sind ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster, außerdem müssen die Mindestabstände eingehalten werden.

Sport

Für die Sportausübung entfällt die Testpflicht :  Außen und innen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen möglich, kontaktfreier Sport ist innen und außen ohne Personenbegrenzung zulässig (die einfache Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt sein).

Freizeit

Für alle Bereiche von Spielbanken entfällt für die Besucherinnen und Besucher die Testpflicht.

Was ändert sich darüber hinaus ?

Veranstaltungen

Das Land NRW hatte in der vergangenen Woche die Corona-Schutzverordnung um Regelungen für feierliche Zeugnisvergaben bei Abschlussklassen sowie Abschlussfeste von Vorschulkindern erweitert und hat diese Vorgaben in der ab heute (9. Juni) geltenden Fassung noch einmal modifiziert :

Bis einschließlich 11. Juli sind ausschließlich interne Feste von Schulabgangsklassen oder -jahrgängen außerhalb von Schulanlagen und Schulgebäuden mit negativem Test und einfacher Rückverfolgbarkeit ohne Mindestabstand möglich. Die Verpflichtung zum Tragen von Masken ist mit der aktuellen Anpassung der Verordnung entfallen. Sichergestellt sein muss, dass ausschließlich die Mitglieder der jeweiligen Klasse oder des jeweiligen Jahrgangs teilnehmen. Neu ist, dass auch immunisierte Lehrkräfte teilnehmen können. Die Pflicht, das zuständige Ordnungsamt mindestens zwei Werktage vorher zu informieren, bleibt.

Bis 31. Juli sind ohne Einhaltung des Mindestabstands bei sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit Abschlussfeste von Vorschulkindern innerhalb und außerhalb der Einrichtung möglich. Mit dabei sein dürfen mit negativem Test jeweils höchstens zwei erwachsene Begleitpersonen pro Kind, Geschwister sowie Erzieherinnen und Erzieher. Geschwisterkinder bis zum Schuleintritt sind von der Testpflicht ausgenommen. Auch hier gilt die Pflicht, das zuständige Ordnungsamt mindestens zwei Werktage vorher über die Veranstaltung zu informieren.

Öffentlicher Personennahverkehr

In der ab heute (9. Juni) geltenden Fassung der Corona-Schutzverordnung sind Kinder von 6 bis 15 Jahren von der Pflicht ausgenommen, eine Atemschutzmaske zu tragen - sie können stattdessen eine medizinische Maske tragen. Bisher galt die Ausnahme für Kinder von 6 bis 13 Jahren und nur, wenn die Maske aufgrund der Passform "nicht saß".

Weitere Informationen unter  Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.rhein-sieg-kreis.de/coronaregeln  oder auf der Website des Landes unter  Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.land.nrw/corona . Das Land NRW hat die Kontaktadresse  Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-Mailcorona(at)nrw.de  eingerichtet , an die sich Bürgerinnen und Bürger mit Fragen zur Corona-Schutzverordnung wenden können.


09.06.2021 - Vereine, Soziales, Schulen, Technik:

Smartboard bringt Klassenzimmer ins Krankenzimmer

Smartboard im Klassenzimmer - (Foto : 'Frida-Kahlo-Schule')

Eine Information des 'Lions Club Neunkirchen-Seelscheid' :  Digitale Smartboards in den Klassenzimmern als Ersatz für die gute alte Wandtafel ermöglichen kranken Kindern optimal die Teilnahme am Unterricht vom Krankenzimmer oder von zu Hause aus.

Diese Idee griff der Förderverein des 'Lions Club Neunkirchen-Seelscheid' zusammen mit der 'Elterninitiative krebskranker Kinder Sankt Augustin' auf. Er beschaffte für circa 9.000 Euro ein Smartboard, das in der 'Frida-Kahlo-Schule' in Sankt Augustin im Unterricht eingesetzt wird. Zwei krebskranke Kinder, die in der Kinderklinik behandelt werden, nehmen mit ihrem PC oder Tablet am Unterricht teil. Und natürlich kommt das Smartboard in der Pandemiezeit auch den gesunden Kindern zugute.

Die Lehrkräfte der Schule berichten darüber mit großer Freude : "Über das Smartboard mit integriertem Computer eröffnen wir über das Internet eine Videokonferenz, in die sich die Kinder von zu Hause oder vom Krankenzimmer dazuschalten. Die Größe des Smartboards ermöglicht eine Darstellung dieser Kinder in "Lebensgröße". Wir sind begeistert, weil so die Kontinuität und das Gemeinschaftsgefühl des Klassenverbandes erhalten bleiben.

Da sich im Corona-bedingten Wechselunterricht Schülerinnen und Schüler zu Hause vor dem Bildschirm befinden, wird es für die kranken Kinder auch zukünftig "ganz normal" sein, dass sie über den Bildschirm am Klassengeschehen teilnehmen. Unterrichtsmaterial wird vorab per Mail verschickt. Wir Lehrkräfte kamen in den Genuss einer exzellenten Fortbildung zur Handhabung des Smartboards und der Unterrichtssoftware "ClassFlow". Mit ihr ist die Herstellung von motivierenden interaktiven Lernmaterialien möglich.

Das Smartboard ist eine Riesen-Bereicherung nicht nur für die kranken Kinder, sondern für die ganze Klasse und macht allen sehr viel Spaß. Der bunte Blumenstrauß aus Hard- und Software, Fortbildung und Support auf höchstem Niveau macht den großen Unterschied zu den regulär zur Verfügung stehenden Ausstattungen aus."


08.06.2021 - Verkehr, Baumaßnahmen:

Busspur und breiterer Radweg im 'Schlangensiefen' geplant

In den vergangenen Jahren entstanden neue Wohngebiete, aber auch Gewerbeobjekte in den Siegburger "Bergorten", in Neunkirchen-Seelscheid und Much sowie auf dem Breidter Rücken in Lohmar. Auch in Lohmar-Birk ist neue Wohnbebauung im Ortszentrum geplant. Mehr Bevölkerung bedeutet aber auch eine Zunahme des Verkehrs auf der vielgenutzten Pendlerroute nach Siegburg, Troisdorf, Sankt Augustin und Bonn. Dabei ist die Zeithstraße (B 56) - insbesondere auf dem Abschnitt zwischen Lohmar-Heide und Siegburg-Stallberg - zu Zeiten des Berufsverkehrs schon jetzt überlastet.

Im vergangenen Jahr beschäftigte sich der Lohmarer Ausschuß für Bauen und Verkehr mit Lösungsansätzen. Gemeinsam mit der Stadt Siegburg und der Kreisverwaltung wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, in der die Verkehrssituation in dem zwei Kilometer langen, hier "Schlangensiefen" bezeichneten Abschnitt der Bundesstraße 56 beleuchtet sowie Möglichkeiten der Verbesserung aufgezeigt werden sollten. Nun wurde das Gutachten in Lohmar vorgelegt und beraten.

Schwerpunkt war die Beschleunigung des ebenso vom Staugeschehen betroffenen Linienbusverkehrs auf der Strecke, die von knapp 23.000 Fahrzeugen täglich genutzt wird, davon entfallen 628 Fahrzeuge auf den Schwerlastverkehr. Ein weiteres Augenmerk lag auf der Attraktivierung des Fahrradverkehrs, der derzeit über einen in beiden Richtungen genutzten, zwei Meter breiten Geh- und Radweg geführt wird, welcher auf ganzer Linie durch eine Leitschiene von der Fahrbahn getrennt ist.

Zur Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs wurde eine 3,50 Meter breite Sonderspur für Busse untersucht, die entweder auf der Nordwestseite der Strecke bei nur einseitiger Nutzbarkeit in Richtung Siegburg (Seitenlage) oder alternativ in Mittellage zwischen den beiden Richtungs-Fahrspuren liegen könnte. In letzterem Fall könnte die Sonderspur in den Morgen- und Nachmittags-Stunden wechselseitig genutzt werden - entsprechend des hohen Verkehrsaufkommens morgens in Richtung Siegburg, nachmittags in Gegenrichtung.

Neben der nur einseitigen Nutzbarkeit hätte die Busspur in Seitenlage den Nachteil, daß sie bei Erreichen des Abzweigs der Zeithstraße nach Stallberg auf den Linksabbieger geführt werden müsste. Hierfür wäre eine zusätzliche Ampel 100 Meter vor der Kreuzung notwendig, die Bussen das Queren der regulären Fahrspur ermöglichen würde. Bei der Mittellage der Busspur wäre eine solche Ampel in Gegenrichtung, kurz vor dem Abzweig der Franzhäuschenstraße (K 13), notwendig, um Bussen die Querung der Fahrspur zur bevorrechtigten Einfahrt in die Haltestelle an der B 56 zu gewährleisten.

Vom Ausschuß für Bauen und Verkehr wurde eine Ausführung der Busspur in der Mittellage zwischen den Richtungs-Fahrspuren favorisiert, jeweils abgetrennt durch eine Doppellinie als Fahrbahnmarkierung. Diese bietet trotz der höheren Kosten von 2,48 Millionen Euro gegenüber 2,25 Millionen Euro (im Falle der Seitenlage) klare Vorteile. Die somit drei Spuren würden auf der Trasse der jetzigen Straße und des benachbarten Radwegs angelegt. Die Gesamtbreite müßte von derzeit 10,40 Meter auf 12,50 Meter ausgeweitet werden.

Als Ersatz für den dadurch wegfallenden Rad- und Gehweg ist ein neuer Zwei-Richtungs-Rad-/ Gehweg auf der Nordwestseite der Fahrbahn vorgesehen. Der dann in der Breite von zwei auf vier Meter verdoppelte Weg würde zwischen 1,75 Meter und vier Meter Abstand von der Fahrbahn entfernt liegen. Der Zwischenraum wird für einen Entwässerungsgraben benötigt. Zum Wald hin ist - wie auch derzeit - teils eine Absturzsicherung in Form eines Holzgeländers notwendig. Die Baukosten werden mit 1,16 Millionen Euro beziffert.

Die vorgestellte Planung sieht vor, daß der Zwei-Richtungs-Rad-/ Gehweg zwischen dem Ortsteil Heide und dem rund 500 Meter entfernten Parkplatz des Begräbniswaldes nicht entlang der Straße, sondern auf der eigens angelegten Zufahrt zum Parkplatz, demnach abseits der Straße geführt wird. Der Ausschuß sprach sich gegen diese Lösung aus und forderte eine Führung entlang der Straße. Bei einer Führung durch den Wald wäre der Radweg von der Straße nicht einsichtig. Zudem müsste sonst eine alternative Zufahrt zum Parkplatz geschaffen werden.

Aus dem Ausschuß gab es weitere Forderungen, die für eine Zustimmung zur Bedingung gemacht wurden. So soll der Zwei-Richtungs-Rad- und Gehweg durchgehend mit Beleuchtung und einem Blendschutz versehen werden, damit Fahrradfahrer/innen nicht von aufgeblendeten Autoscheinwerfern beeinträchtigt werden. Außerdem müsse der Radweg vor dem Baubeginn an der Straßentrasse verlegt werden, damit eine durchgängige Benutzbarkeit gewährleistet ist.

Uneinigkeit herrschte über einen zusätzlichen Sicherheitsaspekt. So wurde aus der Fraktion der CDU eine Absicherung des Radwegs durch eine Leitplanke gefordert, von Seiten der Grünen wurde dies kritisch gesehen. Dabei bietet der vergrößerte Abstand zwischen Straße und Radweg erfahrungsgemäß keinen Schutz vor "abfliegenden" Fahrzeugen. Gerade der "Schlangensiefen" ist der unfallträchtigste Abschnitt der Bundesstraße 56 zwischen Sankt Augustin und Much. Bislang sorgte die Leitplanke praktisch bei jedem Unfall dafür, daß Fahrzeuge nach Kollisionen nicht auf den Radweg gerieten.

Ein weiteres Detail der Diskussion betraf die Bushaltestelle "Heide Franzhäuschen" nahe der Einmündung der Kreisstraße 13. Dort, so die Anregung, sollte der Rad- und Gehweg separiert werden, um Konflikte der täglich rund 400 Fahrgäste der verschiedenen Buslinien mit dem Fahrradverkehr zu vermeiden.

Die geplanten Verbesserungen der Verkehrsführung verursachen allerdings auch Nachteile für die Natur. Obwohl die Schneise im "Schlangensiefen" in den vergangenen Jahren bereits durch Rodungsarbeiten verbreitert wurde, ist zusätzlicher Flächenbedarf gegeben. Auf der Gesamtlänge von zwei Kilometern ist für die Fahrbahn-Verbreiterung um zwei Meter eine Fläche von 4.000 bis 5.000 Quadratmetern notwendig, für den vier Meter breiten Zwei-Richtungs-Rad-/ Gehweg zusätzliche 10.000 Quadratmeter. Hierfür seien Ausgleichs-Maßnahmen an anderer Stelle erforderlich.

Zum Zeitfaktor eines Umbaus der Strecke konnten seitens des Gutachters noch keine Angaben gemacht werden. Dieses hänge vom zuständigen 'Landesbetrieb Straßen NRW' ab. Letztlich sind auch die Planungs-Kapazitäten und die vorhandenen Mittel entscheidend. Man könne aber davon profitieren, daß der Bund Milliarden in den Radwege-Ausbau investieren wolle. Die Machbarkeitsstudie soll nun an den Baulastträger zur weiteren Planung und Umsetzung weitergereicht werden. (cs)  (Fotobericht folgt)


07.06.2021 - Schulen:

Blick nach vorn : das AK holt die Zukunft in die Schule

(Foto : 'Antoniuskolleg')

Eine Information des 'Antoniuskolleg' :  Schule ohne (digitalen) Plan ?  Konservierung althergebrachter Unterrichtsinhalte und -strukturen in digitaler Form ?  Gedankenloses Stolpern aus dem Distanzlernen in den Präsenzunterricht der Zukunft ?  Diese und ähnliche Vorurteile bekommt man mitunter zu hören, wenn man in Politik und Gesellschaft nach der Situation von Schule fragt. Digitalisierung sei bei Weitem nicht alles, es müsse umfassende Konzepte geben, wie man das System "Schule" fit für die Zukunft mache. Die Verwerfungen rund um die Corona-Pandemie hätten dafür wertvollen Input gegeben, den müsse man nutzen !

Das Antoniuskolleg ist sich dieser Verantwortung bei der Begleitung junger Menschen auf dem Weg des Erwachsenwerdens sehr bewusst - das salesianische Erbe und die nun seit einigen Jahren maltesische Prägung machen diese Verpflichtung ganz besonders deutlich. Deshalb richtet die Schulgemeinschaft des AK bereits jetzt den Blick ganz konkret in die Zukunft, um den Herausforderungen der kommenden Jahre rund um Bildung und Erziehung gerecht zu werden :  Welche Ziele sind zu formulieren und umzusetzen, um schon heute eine dauerhaft zukunftsfähige Schule zu gestalten ?


07.06.2021 - Verkehr, Baumaßnahmen:

Baustellenampel gefährdet den Fußgänger- und Radverkehr

Man stelle sich vor, daß das Absperrmaterial einer Straßenbaustelle, die für die Dauer des Wochenendes abgeräumt wird, einfach auf der Fahrbahn gelagert würde. Was im Falle von Straßen nahezu undenkbar wäre, scheint auf einem Radweg kein Problem zu sein.

So gesehen am nördlichen Ortseingang von Wolperath, wo eine außer Betrieb befindliche Baustellenampel kurzerhand so zur Seite gedreht wurde, daß sie einen noch größeren Teil des kombinierten Geh- und Radwegs blockiert.

Auch wenn der Sockel der Mobilampel eine rote Warnfarbe aufweist, stellt sie doch eine Stolperfalle für Fußgänger und Fahrradfahrer dar. Mit wenig Mühe könnte man sie auch auf den Grünstreifen schieben, um unnötige Gefahrensituationen auf dem Verkehrsweg auszuschließen. (cs)


05.06.2021 - Wetter, Feuerwehr:

Gewitterzelle verursachte Stromausfall und Überflutungen

Eine Gewitterzelle mit anhaltendem Starkregen, die mehrere Stunden über der Region verharrte, prägte das Wettergeschehen des gestrigen Abends. Nachdem kurz nach 19 Uhr ein Blitz in einen Stromverteiler am "Eischeider Buckel" eingeschlagen war, fiel in Teilen von Neunkirchen zeitweise der Strom aus. Auch die Regenmengen sorgten für Probleme, die Freiwillige Feuerwehr mußte zu einem halben Dutzend Einsätzen ausrücken, um eingedrungenes Regenwasser aus Kellern zu pumpen.

Neben einem Fall in Herkenrath befanden sich die Einsatzorte sämtlich im Bereich Wolperath. Die Häufung im Südosten des Gemeindegebiets lag am Schwerpunkt der Gewitterzelle. Am stärksten im Kreisgebiet betroffen waren Hennef, Siegburg und Königswinter, wo das Niederschlagswasser viele Straßen unter Wasser setzte und Bahnunterführungen vollständig überflutete. Allein in Hennef mußte die Feuerwehr bis zum Morgen mehrere hundert Einsatzstellen abarbeiten. Aber auch die hiesige Feuerwehr war bis Mitternacht beschäftigt. (cs)


05.06.2021 - Veranstaltungen, Freizeit, Jugend:

Ferienfreizeit des Pfarrverbands in Altenmarkt / Österreich

Eine Information des Ferienfreizeit-Teams des Pfarrverbands Neunkirchen-Seelscheid :  Dieses Jahr ist es endlich wieder soweit :  Nachdem wir im letzten Jahr Pandemie-bedingt nur ein dreitägiges Programm hier in der Gemeinde austragen konnten, planen wir nun wieder mit einer einwöchigen Fahrt nach Österreich. Die Fahrt geht mit circa 40 bis 50 Kindern und Jugendlichen im Alter von 10 bis 16 Jahren, begleitet durch uns, den 14 Betreuern, vom 7. August bis zum 15. August nach Österreich.

Genauer gesagt geht es nach Altenmarkt im Pongau, ein kleines Örtchen, welches ungefähr eine halbe Autostunde südlich von Salzburg liegt. Dort sind wir im "Haus Veronika" untergebracht, welches von Elisabeth, der guten Fee des Hauses, und Veronika, der Inhaberin und Namensgeberin, sehr gut geleitet wird. Da wir als Freizeit dieses Haus in den letzten Jahren sehr oft besucht haben, sind wir immer herzlich willkommen und uns werden immer leckere Speisen aufgetischt, so auch für diejenigen, die sich vegetarisch oder vegan ernähren und die durch eine Allergie eingeschränkt sind. Dabei ist die Qualität des Essens immer hervorragend gewesen.

Wie bereits in den vergangenen Jahren werden wir auch dieses Jahr verschiedene Programme mit unseren Teilnehmern durchführen. So werden wir zum Beispiel auf der Salzach raften, beim "Flying Fox" durch eine Schlucht gleiten, in den Bergen wandern oder die Attraktionen des Hauses genießen. Am "Haus Veronika" gibt es unter anderem eine große Wiese mit Fußball- und Volleyballplatz sowie einem Trampolin und einem Basketballkorb. Im Hinterhof befindet sich auch ein Pool, der bei gutem Wetter unter Aufsicht der Rettungsschwimmer im Betreuerteam geöffnet wird.

Wenn es dann doch mal schlechtes Wetter geben sollte, hat das Haus auch dafür genug zu bieten. So befinden sich im Keller Tischtennisplatten, ein Kicker sowie eine Disco. Es gibt eine kleine Turnhalle und wenn man etwas Ruhigeres machen möchte, kann man sich im Speisesaal, der genügend Platz bietet, niederlassen und Gesellschaftsspiele oder ähnliches spielen.

Da die Pandemie auch für die Fahrt eine große Rolle spielen wird, bieten wir Ihnen einen Infoabend mit der Möglichkeit für Fragen an. Dieser wird an drei Terminen, dem 14. Juni, dem 21. Juni und dem 28. Juni, in digitaler Form stattfinden. Die Zugangsdaten zu diesen "Zoom"-Meetings werden wir in Kürze auf unserer Homepage veröffentlichen. Damit Sie nicht uninformiert zu den Terminen erscheinen, kommen nun ein paar allgemeine Informationen diesbezüglich :

Wir werden ein Hygieneschutzkonzept entwerfen, welches sich an den aktuellen Richtlinien NRWs und Österreichs orientiert und daran fortlaufend angepasst werden wird. Das Stattfinden von Ferienfreizeiten ist seit der Corona-Schutzverordnung NRWs vom 26. Mai in jeder der drei bestehenden Inzidenzstufen zulässig.

Sollten wir jedoch das Stattfinden der Ferienfreizeit in Österreich für zu risikoreich halten, behalten wir uns vor, die Ferienfreizeit noch kurzfristig absagen zu können. In diesem Fall werden wir Ihnen selbstverständlich den kompletten Teilnehmerbeitrag zurückerstatten und nach Möglichkeit ein Ersatzprogramm vor Ort wie im letzten Jahr auf die Beine stellen.

Nach aktuellem Stand werden voraussichtlich Gruppen mit bis zu 20 Teilnehmern und vier Betreuern zusammengestellt werden, die zu den anderen Gruppen die geltenden Abstands- und Hygieneregeln einhalten müssen, innerhalb der jeweiligen Gruppe jedoch nicht. Bei der Abreise muss ein gültiges negatives Corona-Testergebnis vorliegen und wir werden alle 48 Stunden in Österreich einen Corona-Schnelltest bei allen Teilnehmern und Betreuern durchführen.

Für die Teilnahme an der Ferienfreizeit erheben wir einen Teilnehmerbeitrag in Höhe von 400 Euro für Teilnehmer mit Wohnsitz in der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid und 420 Euro für Teilnehmer mit Wohnsitz außerhalb der Gemeinde. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen auch unter der E-Mail-Adresse  Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-Mailinfo(at)ferienfreizeit-nks.de  zur Verfügung oder besuchen Sie uns doch einfach auf unsere Website  Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.ferienfreizeit-nks.de . Auf unserer Website werden wir auch an jedem Abend der Freizeit einen Bericht inklusive Fotos für die Daheimgebliebenen online stellen.

Du hast (beziehungweise Ihr Kind oder Enkelkind hat) in dem Zeitraum vom 7. August bis zum 15. August noch nichts vor ?  Dann nutze jetzt deine Chance und sichere dir jetzt deinen Platz !  Anmeldeschluss ist der 30. Juni. Wir freuen uns auf dich !  Unsere Planungen laufen auf Hochtouren und so fiebern wir bereits den Sommerferien und einer traumhaften Woche in Altenmarkt entgegen.
Julia Rappert und Dominik Lindner, stellvertretend für das Betreuerteam der Ferienfreizeit


04.06.2021 - Historie, Technik, Vermischtes:

Funkturm Birk - ein Wahrzeichen der Region wird 50 Jahre

Auch wenn er auf der Lohmarer Seite der Bundesstraße 56 steht und somit zur Ortschaft Birk gehört, so hat der Fernmeldeturm an der Neuenhauser Straße dennoch einen Bezug zu Neunkirchen-Seelscheid : in den Abendstunden wirft er seinen Schatten bis weit auf das Gemeindegebiet, von dem sein Stahlbeton-Schaft nicht einmal 100 Meter entfernt liegt.

In diesem Jahr jährt sich die Fertigstellung des "Typenturms" der Bauart "FMT 2/71" mit der offiziellen Bezeichnung "Funkübertragungsstelle Lohmar 1" zum fünfzigsten Mal. Grund genug, das im Sprachgebrauch zumeist unzutreffend Fernsehturm bezeichnete Gebäude einmal näher vorzustellen :
Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterausführlicher Bericht
 


04.06.2021 - Gesundheit, Recht, Landesregierung, Kreisverwaltung:

Heute greifen weitere Lockerungen gemäß Inzidenzstufe 1

Es zeichnete sich Anfang der Woche bereits ab, daß für den Rhein-Sieg-Kreis - durch einen 7-Tages-Inzidenzwert unter 35 an fünf aufeinander folgenden Tagen bis zum Mittwoch - ab heute ein weiterer Lockerungsschritt in Kraft tritt. Diese vom Land NRW festgelegte niedrigste Inzidenzstufe 1 beinhaltet zahlreiche weitere Maßnahmen, welche unten detailliert aufgelistet sind.

Demnach dürfen sich nun wieder Angehörige aus fünf verschiedenen Haushalten ohne Personenbegrenzung im öffentlichen Raum treffen - hinzukommen können immunisierte Personen (vollständige Impfung seit mindestens zwei Wochen) sowie genesene Personen (nachweisbare Infektion maximal sechs Monate, mindestens vier Wochen zurückliegend) auch aus zusätzlichen Haushalten. Näheres bezüglich Handel, Freizeit, Kultur, Sport und vielen weiteren Bereichen siehe unten.

Allerdings sind die beiden jüngsten Lockerungsschritte - im Kreisgebiet seit Mittwoch beziehungsweise heute wirksam - auch wieder umkehrbar, sollten die Inzidenzwerte erneut über die jeweiligen Schwellenwerte (35 beziehungsweise 50) ansteigen. Dies tritt ein, wenn die jeweiligen Werte an drei aufeinander folgenden Kalendertagen (nicht Werktagen) überschritten werden. Im Rhein-Sieg-Kreis ist die 7-Tages-Inzidenz seit drei Tagen wieder steigend. Nach dem mit 28,1 niedrigsten Wert des Jahres am Dienstag (01.06.) liegt dieser heute mit 34,5 nur noch sehr knapp unter der 35er-Marke. (cs)

Eine Information der Kreisverwaltung :

Welche Lockerungen greifen ab heute im Rhein-Sieg-Kreis ?

Grundsätzlich gilt :  Geimpfte und Genesene (Immunisierte) sind negativ getesteten Personen gleichgestellt, sofern sie nicht typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus oder einer akuten Infektion aufweisen. Soweit für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Haushalte festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerechnet. Auch für Geimpfte und Genesene gelten jedoch weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen, etwa die Maskenpflicht. Im öffentlichen Raum gilt weiterhin grundsätzlich der Mindestabstand von 1,50 Metern.

Kontaktbeschränkungen

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt. Zusätzlich dürfen immunisierte Personen aus weiteren Hausständen teilnehmen. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für 100 Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt; auch hier dürfen immunisierte Personen zusätzlich teilnehmen. Kommen ausschließlich immunisierte Personen zusammen, gibt es weder eine Begrenzung für die Personenzahl, noch für die Zahl der Haushalte.

Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist

Die Sonderregelung für Geschäfte mit einer Größe von über 800 Quadratmetern fällt weg, das bedeutet, dass unabhängig von der Größe des Geschäftes eine Person pro 10 Quadratmetern zulässig ist. "Click & meet" sowie die Testpflicht waren bereits seit der Inzidenzstufe 3 nicht mehr erforderlich.

Gastronomie

Hier gelten zunächst die Regelungen der Inzidenzstufe 2 weiter :  Die Außengastronomie ist ohne negative Tests erlaubt, sofern nicht andere Vorgaben der Corona-Schutzverordnung wie zum Beispiel die allgemeinen Kontaktbeschränkungen für Treffen im öffentlichen Raum einen Test erfordern.

Die Innengastronomie darf geöffnet werden, wenn negative Tests vorliegen und eine Platzpflicht gegeben ist. Sollte auch für das Land NRW die Inzidenzstufe 1 gelten (aktuell Inzidenzstufe 2), wäre die Nutzung der Innengastronomie ohne Test möglich.

Außerschulische Bildung

Außerschulische Bildungsangebote sind bei ausreichender Belüftung ohne Maske an einem festen Sitzplatz möglich. Sollte auch für das Land NRW die Inzidenzstufe 1 gelten (aktuell Inzidenzstufe 2), wäre auch innen Präsenzunterricht ohne Test erlaubt.

Bereits seit der Inzidenzstufe 2 gilt :  Bei negativem Testergebnis ist außen und innen auch die Unterschreitung des Mindestabstands möglich, sofern ein Sitzplan mit festen Sitzplätzen vorhanden ist. Musikunterricht mit Gesang / Blasinstrumenten ist innen mit bis zu zehn Personen erlaubt, sofern ein negatives Testergebnis vorliegt.

Kinder-/ Jugendarbeit

Gruppenangebote sind innen mit 30 und außen mit 50 jungen Menschen und ohne Test erlaubt.

Kultur

Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 1.000 Personen erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind.

Der nicht berufsmäßige Probenbetrieb innen mit Gesang / Blasinstrumenten kann mit 30 beziehungsweise 50 Personen (letzteres, wenn in besonders großen Räumen wie zum Beispiel Kirchen geprobt wird) stattfinden, wenn ein negativer Test vorliegt. - Es gilt bereits seit der Inzidenzstufe 3 :  Der nicht-berufsmäßige Probenbetrieb ist mit Test außen ohne Personenbegrenzung möglich.

Museen usw. können bereits seit der Inzidenzstufe 2 ohne Terminvergabe öffnen.

Sport

Außen und innen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen möglich, sofern negative Tests vorliegen und Rückverfolgbarkeit gegeben ist. Kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung und ohne Test ist außen bereits seit der Inzidenzstufe 2 möglich.

Sollte auch für das Land NRW die Inzidenzstufe 1 gelten (aktuell Inzidenzstufe 2), wäre der Innensport ohne vorherigen Test möglich.

Innen sind bis zu 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauer (maximal 33 Prozent der Kapazität) erlaubt, sofern negative Tests, ein Sitzplan sowie eine Sitzordnung nach Schachtbrettmuster vorhanden sind. Außen sind über 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauer erlaubt (maximal 33 Prozent der Kapazität).

Freizeit

Freibäder dürfen ohne vorherigen Test genutzt werden. Für alle anderen Bäder, Saunen usw. und Indoor-Spielplätze gilt bereits seit der Inzidenzstufe 2 :  Die Nutzung ist mit negativen Tests und Personenbegrenzung erlaubt.

Bordelle usw. dürfen mit negativen Tests und sichergestellter Rückverfolgbarkeit öffnen. Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen können diese Außenbereiche für bis zu 100 Personen öffnen, sofern negative Tests vorliegen und die Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist.

Bereits seit der Inzidenzstufe 2 gilt :  Da für das Land ebenfalls die Inzidenzstufe 2 greift, ist die Öffnung von Freizeitparks und Spielbanken mit negativen Tests und Personenbegrenzung möglich.

Messen / Märkte

Bereits seit der Inzidenzstufe 2 gilt :  Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung sind möglich. Mit negativen Tests sind auch Kirmeselemente zulässig.

Messen und Ausstellungen mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept waren bereits mit der Inzidenzstufe 3 möglich.

Tagungen / Kongresse

Tagungen und Kongresse sind außen und innen mit bis zu 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern möglich, sofern negative Tests vorliegen.

Beherbergung / Tourismus

Bereits seit der Inzidenzstufe 2 gilt :  Die volle gastronomische Versorgung für private Gäste ist erlaubt.

Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung sind möglich, wenn alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Regionen mit einer Inzidenz von unter 35 kommen.

Private Veranstaltungen (ohne Partys)

Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 250 Gästen und innen mit bis zu 100 Gästen sowie negativen Tests und sichergestellter Rückverfolgbarkeit zulässig.

Partys

Partys sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen ohne Abstand möglich, sofern negative Tests vorliegen.

Abgrenzung von privaten Veranstaltungen und Partys :  Die Abgrenzung von Partys und vergleichbaren Feiern von anderen privaten Veranstaltungen nimmt das Land NRW unter infektiologischen Gesichtspunkten vor. Die strengeren Regeln für Partys gelten nach dem Begleiterlass des Landes zur Corona-Schutzverordnung für Veranstaltungen, bei denen nach dem so genannten "typischen Gepräge" mit der dauerhaften Einhaltung der Mindestabstände und gegebenenfalls Maskenpflichten nicht sicher gerechnet werden kann, zum Beispiel weil getanzt wird.

Öffentlicher Personen-Nahverkehr

Hier gilt unabhängig von der Inzidenzstufe :  Fahrgäste im ÖPNV müssen ab 6 Jahren weiterhin grundsätzlich eine Atemschutzmaske tragen. Kinder von 6 bis 13 Jahren sind von dieser Pflicht dann ausgenommen, wenn die Atemschutzmaske aufgrund der Passform "nicht sitzt" - sie müssen dann eine medizinische Maske (OP-Maske) als Ersatz tragen.

Medizinisch notwendige und sonstige Dienst- und Handwerksleistungen

Hier gilt unabhängig von der Inzidenzstufe :  Dienstleistungen im Gesundheitswesen (einschließlich Physio-, Ergotherapeuten, Podologen, medizinischer Fußpflege, Logopäden, Hebammen etc., Hörgeräteakustikern, Optikern, orthopädischen Schuhmachern etc.), die medizinisch notwendig sind oder im Rahmen der Frühförderung erbracht werden, sind weiterhin ohne Negativtest möglich, auch wenn zulässigerweise nicht oder nicht dauerhaft eine Maske getragen wird.

Sonstige Körpernahe Dienst- und Handwerksleistungen (vor allem Friseurleistungen, Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Fußpflege, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen) oder körperbezogene Dienstleistungen (zum Beispiel Sonnenstudios) sind zulässig, wobei sowohl Kundinnen und Kunden als auch die Person, die diese Handwerks- oder Dienstleistungen ausführt, über einen Negativtestnachweis verfügen müssen, wenn die Kundin oder der Kunde zulässigerweise nicht oder nicht dauerhaft eine Maske trägt. Der Mindestabstand darf nur zwischen der Kundin oder dem Kunden einerseits und der leistungserbringenden Person andererseits unterschritten werden, muss aber zwischen Kundinnen und Kunden untereinander ständig gesichert eingehalten werden.

Anforderungen an die Tests

Es muss sich um ein Verfahren handeln, das in der Corona-Test- und-Quarantäne-Verordnung aufgeführt ist. Dabei handelt es sich um Schnelltests, die vor allem in Bürgertestzentren von medizinischem oder fachkundig geschultem Personal durchgeführt werden, oder aber um begleitete Selbsttests, die unter Aufsicht einer hierzu unterwiesenen oder zur Vornahme eines Corona-Schnelltest befugten Person vorgenommen werden. Ein Selbsttest ohne fachkundige Aufsicht ist nicht ausreichend.

Das negative Ergebnis muss von der Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden; hierbei handelt sich um Stellen, die offiziell zu Testung zugelassen sind (Beispiel : Bürgertestzentren oder Arztpraxen).

Die Bestätigung muss mit einem Ausweisdokument vorgelegt werden. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Kinder bis zum Schuleintritt benötigen keinen Test. Bei Personen, die an einer beaufsichtigten Schultestung in Form einer PCR-Pooltestung teilgenommen haben, gilt als Zeitpunkt der Testung der Zeitpunkt der Ergebnis-Feststellung.

Weitere Informationen unter  Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.rhein-sieg-kreis.de/coronaregeln  oder auf der Website des Landes unter  Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.land.nrw/corona . Die für das Land NRW geltende Inzidenzstufe kann täglich unter  Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.mags.nrw  abgerufen werden.

Übrigens :  Das Land NRW hat die Kontaktadresse  Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-Mailcorona(at)nrw.de  eingerichtet, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit Fragen zur Corona-Schutzverordnung wenden können.


02.06.2021 - Kreisverwaltung, Gesundheit:

7-Tages-Inzidenzen stagnieren, Akutfälle weiter gesunken

Derzeit wird von sinkenden Neuinfektions- und Inzidenzzahlen berichtet - wenn man diese mit dem Stand der Vorwoche vergleicht. Betrachtet man allerdings nur die letzten Tage, ist der Rückgang erneut zum Stillstand gekommen. Dies trifft nicht nur bundesweit zu, wo die 7-Tages-Inzidenz nach drei Tagen der Stagnation leicht auf 36,8 angestiegen ist. Im Rhein-Sieg-Kreis liegt der Wert mit 32,8 heute sogar etwas höher als an den fünf Vortagen. In Nachbarkreisen oder -städten gibt es ähnliche Entwicklungen. Es ist also weiterhin Vorsicht angeraten.

Kreisweit haben sich im Lauf der Pandemie bereits 23.102 Personen mit den verschiedenen Varianten des Corona-Virus "SARS-CoV-2" infiziert, soweit die Fälle per PCR-Test bestätigt wurden (gut 3,8 Prozent der Bevölkerung), Dunkelziffer unbekannt. 532 Menschen verstarben an einer "COVID-19"-Erkrankung oder an anderen Ursachen während einer Infektion. Eine positive Entwicklung zeigt die Anzahl der akuten Infektionsfälle, die stark auf nur noch 392 abgesunken ist. In "häuslicher Absonderung" befinden sich noch 1.350 (Kontakt-)Personen.

In Neunkirchen-Seelscheid sind es nun 3,3 Prozent der Einwohner/innen, die sich bislang - soweit bestätigt - mit dem Virus infiziert hatten, in der Zahl 649. Dabei gab es - seit nunmehr drei Wochen unverändert - 18 Todesopfer durch oder mit einer entsprechenden Erkrankung. Die Akutfälle sind, Stand heute, weiter auf 11 abgesunken. (cs)


02.06.2021 - Kreisverwaltung, Gesundheit, Landesregierung:

Impfzentrum : bis mindestens Mitte Juni nur Zweitimpfung

Eine Information der Kreisverwaltung :  Am Montag, 7. Juni, wird auch im Rhein-Sieg-Kreis die Impfpriorisierung aufgehoben. Das bedeutet, dass abseits der bisherigen Regelungen alle Bürgerinnen und Bürger ein Impfangebot erhalten sollen. Das Land NRW hat jetzt allerdings darauf hingewiesen, dass in allen Impfzentren des Landes bis mindestens Mitte Juni keine Termine für Erstimpfungen zur Verfügung stehen.

Auch im Impfzentrum des Rhein-Sieg-Kreises in der 'Asklepios'-Kinderklinik in Sankt Augustin werden deswegen ab dem kommenden Montag bis auf weiteres nur noch die geplanten Zweitimpfungen durchgeführt. In den Buchungsportalen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein sind keine Terminbuchungen für eine Erstimpfung möglich. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes NRW hat angekündigt, frühzeitig mitzuteilen, wann wieder neue Terminfenster freigegeben werden können. Die Impfkontingente für die Erstimpfungen in den Impfzentren sind derzeit ausgeschöpft, gibt NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann zur Begründung an.

"Ich kann verstehen, dass viele Menschen jetzt enttäuscht sind, die sich bislang in keiner Priorisierung wiedergefunden und auf ein Angebot für die Erstimpfung gehofft haben", sagt Landrat Sebastian Schuster. "Sobald wir mit ausreichend Impfstoff versorgt werden, kann das aber starten."

Das Land NRW hat die Impfkampagne ab Montag, 7. Juni, in einem sogenannten "Dreiklang" organisiert. Impfzentren erhalten vom Bund über das Land die Impfdosen, Arztpraxen und privatärztliche Praxen werden von Apotheken und dem pharmazeutischen Großhandel versorgt und impfen in Eigenverantwortung ihre Patientinnen und Patienten in den Praxen. Ab dem 7. Juni neu hinzu kommen die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, die ebenfalls über die Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel mit Impfdosen versorgt werden, die Impfungen aber in Absprache mit den ansässigen Impfzentren dort durchführen sollen.

Weitere Informationen in der Pressemitteilung des Landes NRW :  Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.mags.nrw/pressemitteilung/aufhebung-der-priorisierung-am-7-juni-bis-mindestens-mitte-juni-nur-zweitimpfungen


02.06.2021 - Gesundheit, Recht, Landesregierung, Kreisverwaltung:

Ab heute weitere Lockerungen, Freitag folgen die nächsten

Wie bereits am Montag vorangekündigt, treten heute weitere Lockerungen im Rhein-Sieg-Kreis in Kraft. Grund ist, daß die 7-Tages-Inzidenz bis vorgestern an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter dem Schwellenwert von 50 lag. Eine der Maßnahmen betrifft die Gastronomie, die jetzt im Außenbereich ohne negatives Testergebnis aufgesucht werden kann, die Innengastronomie darf mit Testpflicht öffnen.

Eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen ist nachfolgend zu finden. Allerdings sollte man sich die einzelnen Punkte nicht zu gut einprägen, da sich schon am Freitag dieser Woche (04.06.) vieles erneut ändern wird. Weil im Kreisgebiet heute den fünften Werktag in Folge auch der Schwellenwert von 35 unterschritten wurde, steht dann bereits die nächste Lockerungsstufe gemäß der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW an. (cs)

Eine Information der Kreisverwaltung :

Welche Lockerungen greifen ab heute im Rhein-Sieg-Kreis ?

Grundsätzlich gilt :  Geimpfte und Genesene (Immunisierte) sind negativ getesteten Personen gleichgestellt, sofern sie nicht typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus oder einer akuten Infektion aufweisen. Soweit für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Haushalte festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerechnet. Auch für Geimpfte und Genesene gelten jedoch weiterhin die allgemeinen Schutzmaßnahmen, etwa die Maskenpflicht. Im öffentlichen Raum gilt weiterhin grundsätzlich der Mindestabstand von 1,50 Metern.

Kontaktbeschränkungen

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus drei Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für zehn Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten zulässig. Zusätzlich dürfen immunisierte Personen aus weiteren Hausständen teilnehmen. Kommen ausschließlich immunisierte Personen zusammen, gibt es weder eine Begrenzung für die Personenzahl, noch für die Zahl der Haushalte.

Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist

Die Kundenbegrenzung reduziert sich auf eine Person pro 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter, darüber hinaus ist eine Person pro angefangene 20 Quadratmeter zulässig. "Click & meet" sowie die Testpflicht waren bereits mit der Inzidenzstufe 3 nicht mehr erforderlich.

Gastronomie

Die Außengastronomie ist ohne negative Tests erlaubt. Die Innengastronomie darf geöffnet werden, wenn negative Tests vorliegen und eine Platzpflicht gegeben ist. Kantinen dürfen geöffnet werden - für Betriebsangehörige auch ohne vorherigen Test.

Außerschulische Bildung

Bereits seit der Inzidenzstufe 3 gilt :  Präsenzunterricht ist ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten möglich; findet er in geschlossenen Räumen statt, ist ein Test erforderlich.

Mit der Inzidenzstufe 2 ist bei negativem Testergebnis außen und innen auch die Unterschreitung des Mindestabstands möglich, sofern ein Sitzplan mit festen Sitzplätzen vorhanden ist.

Musikunterricht mit Gesang / Blasinstrumenten ist innen mit bis zu zehn Personen erlaubt, sofern ein negatives Testergebnis vorliegt.

Kinder-/ Jugendarbeit

Gruppenangebote sind innen mit 20 und außen mit 30 jungen Menschen ohne Altersbegrenzung und mit negativem Test erlaubt. Gruppenangebote sind auch innen ohne Maske möglich.

Kultur

Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 500 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen. Bereits seit der Inzidenzstufe 3 gilt :  Veranstaltungen sind außen mit bis zu 500 Personen mit Sitzplan und Test möglich, für die Sitzordnung gilt das Schachtbrettmuster.

Der nicht berufsmäßige Probenbetrieb innen mit Gesang / Blasinstrumenten kann mit bis zu 20 Personen stattfinden, wenn ein negativer Test vorliegt. Es gilt bereits seit der Inzidenzstufe 3 :  Der nicht-berufsmäßige Probenbetrieb ist mit Test außen ohne Personenbegrenzung möglich.

Museen usw. können ohne Terminvergabe öffnen.

Sport

Außen ist Kontaktsport mit bis zu 25 Personen mit negativem Test sowie Kontaktverfolgung erlaubt sowie kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung und ohne Test.

Innen ist kontaktfreier Sport (einschließlich Fitnessstudios) mit negativem Test ohne Personenbegrenzung möglich (allerdings kein hochintensives Ausdauertraining). Kontaktsport ist innen mit Kontaktverfolgung und negativem Test für bis zu 12 Personen erlaubt.

Außen sind bis zu 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauer (maximal 33 Prozent der Kapazität) ohne vorherigen Test erlaubt. Innen sind bis zu 500 Zuschauerinnen und Zuschauer möglich, wenn negative Tests, ein Sitzplan und eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen.

Freizeit

Die Öffnung aller Bäder, Saunen usw. und Indoor-Spielplätze mit negativen Tests und Personenbegrenzung ist erlaubt.

Wenn für das Land ebenfalls die Inzidenzstufe 2 gilt (aktuell Stufe 3), ist die Öffnung von Freizeitparks und Spielbanken mit negativen Tests und Personenbegrenzung möglich.

Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen sind - wenn für das Land ebenfalls die Inzidenzstufe 2 gilt (aktuell Stufe 3) - mit negativen Tests möglich.

Die Öffnung kleinerer Außeneinrichtungen (Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten) mit Test war bereits mit der Inzidenzstufe 3 möglich.

Messen / Märkte

Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung sind möglich. Mit negativen Tests sind auch Kirmeselemente zulässig.

Messen und Ausstellungen mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept waren bereits mit der Inzidenzstufe 3 möglich.

Tagungen / Kongresse

Tagungen und Kongresse sind außen und innen mit bis zu 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern möglich, sofern negative Tests vorliegen.

Beherbergung / Tourismus

Die volle gastronomische Versorgung für private Gäste ist erlaubt.

Private Veranstaltungen (ohne Partys)

Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich. Voraussetzung sind negative Tests.

Die Abgrenzung von Partys und vergleichbaren Feiern von anderen privaten Veranstaltungen erfolgt unter infektiologischen Gesichtspunkten. Die strengeren Regeln gelten nach dem Begleiterlass des Landes zur Corona-Schutzverordnung für Veranstaltungen, bei denen nach dem so genannten "typischen Gepräge" mit der dauerhaften Einhaltung der Mindestabstände und gegebenenfalls Maskenpflichten nicht sicher gerechnet werden kann. Eine Party, bei der getanzt und die Abstände zwischen den Gästen kaum eingehalten werden und ein erhöhter Aerosol-Ausstoß vorliegt, ist nicht möglich. Das gilt auch, wenn der Anlass der Party eine Hochzeit oder ein Geburtstag ist.

Öffentlicher Personen-Nahverkehr

Fahrgäste im ÖPNV müssen ab 6 Jahren weiterhin grundsätzlich eine Atemschutzmaske tragen. Kinder von 6 bis 13 Jahren sind von dieser Pflicht dann ausgenommen, wenn die Atemschutzmaske aufgrund der Passform "nicht sitzt" - sie müssen dann eine medizinische Maske (OP-Maske) als Ersatz tragen.

Medizinisch notwendige und sonstige Dienst- und Handwerksleistungen

Hier gilt unabhängig von der Inzidenzstufe :  Dienstleistungen im Gesundheitswesen (einschließlich Physio-, Ergotherapeuten, Podologen, medizinischer Fußpflege, Logopäden, Hebammen etc., Hörgeräteakustikern, Optikern, orthopädische Schuhmachern etc.), die medizinisch notwendig sind oder im Rahmen der Frühförderung erbracht werden, sind weiterhin ohne Negativtest möglich, auch wenn zulässigerweise nicht oder nicht dauerhaft eine Maske getragen wird.

Sonstige Körpernahe Dienst- und Handwerksleistungen (vor allem Friseurleistungen, Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Fußpflege, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen) oder körperbezogene Dienstleistungen (zum Beispiel Sonnenstudios) sind zulässig, wobei sowohl Kundinnen und Kunden als auch die Person, die diese Handwerks- oder Dienstleistungen ausführt, über einen Negativtest-Nachweis verfügen müssen, wenn die Kundin oder der Kunde zulässigerweise nicht oder nicht dauerhaft eine Maske trägt. Der Mindestabstand darf nur zwischen der Kundin oder dem Kunden einerseits und der leistungserbringenden Person andererseits unterschritten werden, muss aber zwischen Kundinnen und Kunden untereinander ständig gesichert eingehalten werden.

Anforderungen an die Tests

Es muss sich um ein Verfahren handeln, das in der Corona-Test-und-Quarantäne-Verordnung aufgeführt ist. Dabei handelt es sich um Schnelltests, die vor allem in Bürgertestzentren von medizinischem oder fachkundig geschultem Personal durchgeführt werden, oder aber um begleitete Selbsttests, die unter Aufsicht einer hierzu unterwiesenen oder zur Vornahme eines Corona-Schnelltests befugten Person vorgenommen werden. Ein Selbsttest ohne fachkundige Aufsicht ist nicht ausreichend.

Das negative Ergebnis muss von der Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden; hierbei handelt sich um Stellen, die offiziell zu Testung zugelassen sind (Beispiel : Bürgertestzentren oder Arztpraxen).

Die Bestätigung muss mit einem Ausweisdokument vorgelegt werden. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Kinder bis zum Schuleintritt benötigen keinen Test. Bei Personen, die an einer beaufsichtigten Schultestung in Form einer PCR-Pooltestung teilgenommen haben, gilt als Zeitpunkt der Testung der Zeitpunkt der Ergebnis-Feststellung.

Weitere Informationen unter  Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.rhein-sieg-kreis.de/coronaregeln  oder auf der Website des Landes unter  Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.land.nrw/corona .

Übrigens :  Das Land NRW hat die Kontaktadresse  Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-Mailcorona(at)nrw.de  eingerichtet, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit Fragen zur Corona-Schutzverordnung wenden können.


01.06.2021 - Vereine, Sport:

Es geht wieder los mit dem Sport beim 'TSV Seelscheid'

Eine Information des 'TSV Seelscheid' :  Ab dem 7. Juni wird der 'TSV' weitere Angebote öffnen. Damit das möglich ist, gibt es einiges zu beachten. Eine Teilnahme am Sport ist ausschließlich mit Nachweis möglich.

Nachweise sind :  Test von anerkannten Stellen (kein Selbsttest, Tests dürfen maximal 48 Stunden alt sein), Nachweis der Genesung (maximal sechs Monate zurückliegend) oder die vollständige Impfung (gilt ab zwei Wochen nach der zweiten Impfung). Trainer/innen und Übungsleiter/innen unterliegen den gleichen Anforderungen. Kinder bis zum Schuleintritt sind von den Nachweisen ausgenommen. Begleitende Eltern müssen einen Test vorlegen. Für Zuschauer und Zuschauerinnen gelten die gleichen Regelungen. Teilnahmen müssen dokumentiert und eine Rückverfolgung gewährleistet werden. Es gelten nach wie vor die bekannten Hygienemaßnahmen.

Bitte fragen Sie Ihre Abteilungsleitungen oder Ihre Trainer/innen und Übungsleiter/innen, um genau zu erfahren, ob sich Zeiten verschoben haben oder Gruppenaufteilungen verändert werden mussten. Weitere detaillierte Informationen finden Sie unter  Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterwww.tsv-seelscheid.de . - Die Geschäftsstelle ist ab 7. Juni zu den bekannten Zeiten wieder besetzt.

Wir tun alles, um die besten Rahmenbedingungen für Sie und unser Sportangebot zu schaffen. Bleiben Sie achtsam und rücksichtvoll, damit wir alle gesund und fit diesen Sommer genießen.
der geschäftsführende Vorstand



Banner much-heute.de Banner lohmar.info Banner broeltal.de

Einkaufen im
Bergischen
Rhein-Sieg-Kreis
stärkt die Region :

Anzeigen

Handel



Gastronomie


Dienstleistung



Freizeit


Gesundheit


Handwerk